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Anschrift: | Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf |
Telefon: | 061727311237 |
Fax: | 0617273151237 |
E-Mail: | stadtverwaltung@friedrichsdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedberger Straße 70, 61348 Bad Homburg vor der Höhe |
Telefon: | 061721000 |
E-Mail: | verwaltung@friedhof-badhomburg.de |
Anschrift: | Homburger Str. 64, 61191 Rosbach vor der Höhe |
Telefon: | 06003822127 |
Fax: | 06003822103 |
E-Mail: | info@rosbach-hessen.de |
Anschrift: | Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim |
Telefon: | 060815891600 |
Fax: | 060815894730 |
E-Mail: | info@wehrheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 61440 Oberursel |
Telefon: | 06171502473 |
Fax: | 061715027319 |
E-Mail: | standesamt@oberursel.de |
Anschrift: | Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel |
Telefon: | 061016020 |
Fax: | 06101602303 |
E-Mail: | poststelle@bad-vilbel.de |
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Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis liegt am Fuße des Taunus, ca. 20 km nördlich von Frankfurt am Main. 1972 schlossen sich Friedrichsdorf und die Gemeinden Seulberg, Köppern und Burgholzhausen zur Stadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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