Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 16, 65385 Rüdesheim am Rhein |
Telefon: | 06722701176 |
Fax: | 06722701276 |
E-Mail: | patrick.hemes@geisenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721184166 |
Fax: | 06721184164 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim |
Telefon: | 06722701185 |
Fax: | 06722701285 |
E-Mail: | stadtverwaltung@geisenheim.de |
Anschrift: | Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721304242 |
Fax: | 06721304244 |
E-Mail: | verwaltung@vgrn.de |
Anschrift: | Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim |
Telefon: | 067259100 |
Fax: | 06725910110 |
E-Mail: | info@vg-gau-algesheim.de |
Anschrift: | Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel |
Telefon: | 067239920 |
Fax: | 06723992159 |
E-Mail: | info@oestrich-winkel.de |
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Rüdesheim am Rhein ist Teil des UNESCO-Welterbes im Mittelrheintal. Die Winzerstadt liegt im Rheingau-Taunus-Kreis und erhielt 1818 die Stadtrechte. Sehr bekannt ist das alljährlich stattfindende Weinfest...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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