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Anschrift: | Bahnhofstr. 2-4, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0388175980 |
Fax: | 038817598301 |
E-Mail: | verwaltung@ag-grevesmuehlen.mv-justiz.de |
Anschrift: | Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin |
Telefon: | 038574150 |
Fax: | 03857415200 |
E-Mail: | verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de |
Anschrift: | Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar |
Telefon: | 0384148080 |
Fax: | 03841480810 |
E-Mail: | verwaltung@ag-wismar.mv-justiz.de |
Anschrift: | Herrenstr. 11, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 0454186330 |
Fax: | 04541863380 |
E-Mail: | verwaltung@ag-ratzeburg.landsh.de |
Anschrift: | Möllner Str. 51a, 19230 Hagenow |
Telefon: | 0388361700 |
Fax: | 03883617047 |
Anschrift: | Käthe-Kollwitz-Str. 35, 19288 Ludwigslust |
Telefon: | 038744350 |
Fax: | 03874435100 |
E-Mail: | verwaltung@ag-ludwigslust.mv-justiz.de |
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Mühlen Eichsen liegt zwischen Schwerin und Grevesmühlen an der Stepenitz. Schon im Jahr 1230 hatte der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Besichtigt werden sollten neben den Kirchen der Ortsteile auch...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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