Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem |
Telefon: | 027234090 |
Fax: | 0272340955 |
E-Mail: | info@kirchhundem.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt |
Telefon: | 027236080 |
Fax: | 02723608119 |
E-Mail: | rathaus@lennestadt.de |
Anschrift: | Markt 13, 57271 Hilchenbach |
Telefon: | 027332880 |
Fax: | 02733288288 |
E-Mail: | info@hilchenbach.de |
Anschrift: | Siegener Straße 5, 57223 Kreuztal |
Telefon: | 0273251302 |
Fax: | 027324534 |
E-Mail: | info@kreuztal.de |
Anschrift: | Kölner Straße 12, 57439 Attendorn |
Telefon: | 02722640 |
Fax: | 0272264421 |
E-Mail: | stadt@attendorn.org |
Anschrift: | Talstraße 27, 57339 Erndtebrück |
Telefon: | 027536050 |
Fax: | 02753605100 |
E-Mail: | info@erndtebrueck.de |
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Kirchhundem befindet sich im Bilsteiner Bergland und grenzt nördlich an die Stadt Olpe. Vermutlich wurde die Gemeinde bereits 1153 schriftlich dokumentiert. Die Adolfsburg und die Lage am Rothaarsteig...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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