Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterstraße 38, 41379 Brüggen |
Telefon: | 021635701236 |
Fax: | 02163570165 |
E-Mail: | info@brueggen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten |
Telefon: | 02163980134 |
Fax: | 02163980222 |
E-Mail: | info@niederkruechten.de |
Anschrift: | Markt 20, 41366 Schwalmtal |
Telefon: | 02163946196 |
Fax: | 02163946154 |
E-Mail: | info@schwalmtal.de |
Anschrift: | Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal |
Telefon: | 021538982109 |
Fax: | 0215389892109 |
E-Mail: | stadtnettetal@nettetal.de |
Anschrift: | Rathausplatz 25, 41844 Wegberg |
Telefon: | 0243483210 |
Fax: | 0243483299 |
E-Mail: | stadtkasse@stadt.wegberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 47929 Grefrath |
Telefon: | 021584080206 |
Fax: | 021584080888 |
E-Mail: | info@grefrath.de |
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Brüggen nahe dem Rhein befindet sich im Naturpark Maas-Schwalm-Nette und hatte vermutlich 1289 seine urkundliche Ersterwähnung. Sehenswert sind unter anderem die Burg Brüggen, das Schloss Dilborn, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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