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Anschrift: | Johannes-Kopp-Str. 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Augustastr. 6, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06131248558 |
E-Mail: | familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sonnenwendstr. 2, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229360 |
Fax: | 06322936288 |
E-Mail: | info@ppa-duew.de |
Anschrift: | Czernyring 22/11, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 06221524385 |
E-Mail: | familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Allee 19, 76131 Karlsruhe |
Telefon: | 07215985340 |
Fax: | 07215985444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 07215163120 |
E-Mail: | familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de |
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Gönnheim liegt zwischen der Haardt und dem Rhein im Landkreis Bad Dürkheim. Im Jahre 771 erstmals schriftlich belegt, ist Gönnheim heute insbesondere durch die Gönnheimer Weintage deutschlandweit bekannt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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