Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Saarstraße 7, 54424 Thalfang |
Telefon: | 0650491400 |
Fax: | 065049140144 |
E-Mail: | info@rathaus-thalfang.de |
Anschrift: | Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571142437 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach |
Telefon: | 0653371207 |
Fax: | 0653371166 |
E-Mail: | info@morbach.de |
Anschrift: | Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues |
Telefon: | 0653154137 |
Fax: | 0653154107 |
E-Mail: | info@bernkastel-kues.de |
Anschrift: | Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil |
Telefon: | 06503809155 |
Fax: | 06503809255 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@hermeskeil.de |
Anschrift: | Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach |
Telefon: | 06541708265 |
Fax: | 06541708248 |
E-Mail: | rathaus@vgtt.de |
Anschrift: | Brückenstraße 26, 54338 Schweich |
Telefon: | 065024070 |
Fax: | 06502407180 |
E-Mail: | info@schweich.de |
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Merschbach im Tal der Dhron liegt inmitten des Hunsrück. Die kleine Kapelle zu Merschbach und die unweit gelegene Dhrontalsperre sollten besucht werden.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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