Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brühlstraße 16, 55756 Herrstein |
Telefon: | 06785793105 |
Fax: | 067857980 |
E-Mail: | info@vg-hr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein |
Telefon: | 06781646019 |
E-Mail: | stadtverwaltung@idar-oberstein.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn |
Telefon: | 06752138126 |
Fax: | 06752138155 |
E-Mail: | verwaltung@kirner-land.de |
Anschrift: | Zum Idar 21 + 23, 55624 Rhaunen |
Telefon: | 06785792107 |
Fax: | 067857980 |
E-Mail: | info@vg-hr.de |
Anschrift: | Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder |
Telefon: | 067838148 |
Fax: | 067838140 |
E-Mail: | verwaltung@vgv-baumholder.de |
Anschrift: | Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken |
Telefon: | 063827910 |
Fax: | 06382791990 |
E-Mail: | info@vg-lw.de |
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Fischbach an der Nahe im Landkreis Birkenfeld liegt nahe Odar-Oberstein. Schon 1438 wurde Fischbach bei Idar-Oberstein erstmals urkundlich erwähnt. Durch den Ort fließt der vom Idarwald kommende Fischbach.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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