Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach |
Telefon: | 02683912115 |
E-Mail: | zulassung@kreis-neuwied.de |
Anschrift: | Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein |
Telefon: | 02644560166 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied |
Telefon: | 02631803488 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Koblenzer Str. 7, 53498 Bad Breisig |
Telefon: | 026334568333 |
Fax: | 026334568170 |
E-Mail: | buergerbuero@bad-breisig.de |
Anschrift: | Läufstraße 11, 56626 Andernach |
Telefon: | 02632922155 |
Fax: | 02632922242 |
E-Mail: | stadtverwaltung@andernach.de |
Anschrift: | Lindenstraße 7, 53489 Sinzig |
Telefon: | 0264240010 |
Fax: | 02642400188 |
E-Mail: | info@sinzig.de |
Anschrift: | Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 02681115 |
Fax: | 02681812300 |
E-Mail: | sb-zulassungsstelle@kreis-ak.de |
Anschrift: | Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen |
Telefon: | 026369740101 |
Fax: | 0263680424 |
E-Mail: | brohltal@brohltal.de |
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Hümmerich im Landkreis Neuwied liegt im Naturpark Rhein-Westerwald. Die älteste urkundliche Überlieferung des Ortes datiert in das Jahr 857. Zahlreiche Wandermöglichkeiten sind in der Gegend um...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
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