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Kämmereien in Saarland - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedensstr. 3-7, 66740 Saarlouis
Telefon:06831443427
Fax:06831443490
E-Mail:kaemmerei@saarlouis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-16:30 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Wendelstraße 79, 66787 Wadgassen
Telefon:06834944133
Fax:06834944167
E-Mail:kaemmerei@wadgassen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr: 8 - 12 Uhr sowie Mo - Do: 14 - 15.30 Uhr
Anschrift:Merziger Straße 51, 66763 Dillingen
Telefon:06831709305
Fax:06831709228
E-Mail:stadt@dillingen-saar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7:30-13:30 Uhr
sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:An der Burg, 66625 Nohfelden
Telefon:06852885206
Fax:06852885125
E-Mail:info@nohfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-15 Uhr
jeden 2.+4. Do im Monat 13:30-18 Uhr geöffnet
Anschrift:Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
Telefon:06876709327
Fax:0687670918
E-Mail:steueramt@weiskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr, zusätzlich Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Bergstraße 48, 66701 Beckingen
Telefon:0683555200
Fax:0683555500
E-Mail:rathaus@beckingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:15 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen
Telefon:06831680928
Fax:06831680950
E-Mail:info@wallerfangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
Anschrift:Schulstraße 60, 66629 Freisen
Telefon:068559748
Fax:068559777
E-Mail:rathaus@freisen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
Anschrift:Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler
Telefon:0687366035
Fax:0687366094
E-Mail:rathaus@nonnweiler.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Montag - Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anschrift:Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See
Telefon:06872609130
Fax:06872609182
E-Mail:gemeinde@losheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-13 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Kämmerei Saarland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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