Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445731266 |
Fax: | 03445731230 |
E-Mail: | sozialamt@blk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170385 |
Fax: | 03669170748 |
E-Mail: | bw@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Gagarinstr. 99/101, 07545 Gera |
Telefon: | 03658383101 |
Fax: | 03658383105 |
E-Mail: | wohngeldbehoerde@gera.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1b, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586920 |
Fax: | 03447586917 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 8, 04552 Borna |
Telefon: | 034332412148 |
Fax: | 034332417081 |
E-Mail: | info@lk-l.de |
Anschrift: | Platz der Einheit 4, 04618 Langenleuba-Niederhain |
Telefon: | 0344978100 |
Fax: | 03449781018 |
E-Mail: | info@gemeinde-langenleuba-niederhain.de |
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Nur ca. 3 km südlich der Stadt Zeitz liegt Bergisdorf. Eine der bekanntesten Persönlichkeiten des Ortes ist die Malerin Charlotte Prinz (1904-1993). Der Ortsteil von Gutenborn ist durch seine idyllische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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