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Friedhofsämter in Halsbrücke - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Halsbrücke
1.7 km von Halsbrücke
Anschrift:Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke
Telefon:0373130000
Fax:03731300012
E-Mail:info@halsbruecke.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Halsbrücke

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Reinsberg
4.05 km von Halsbrücke
Anschrift:Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg
Telefon:0373248070
Fax:03732480770
E-Mail:post@gemeinde-reinsberg.de
Öffnungs­zeiten:Do 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Friedhofsverwaltung Großschirma
5.37 km von Halsbrücke
Anschrift:Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
Telefon:03732889934
Fax:03732889910
E-Mail:gemeinde@grossschirma.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Freiberg
5.96 km von Halsbrücke
Anschrift:Scheunenstraße 22, 09599 Freiberg
Telefon:0373135310
Fax:03731353127
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 9-12 Uhr und 12:30-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Friedhofsverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf
9.56 km von Halsbrücke
Anschrift:Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Telefon:0373252380
Fax:03732523823
E-Mail:post@amt-bobritzsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 7-12 Uhr
Anschrift:Dresdner Straße 2, 01683 Nossen
Telefon:03524268467
Fax:035242668887
E-Mail:kg.nossen@evlks.de
Öffnungs­zeiten:Dienstag, 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag, 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Halsbrücke
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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