Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495148 |
Fax: | 04525495248 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788292 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 045037709510 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Anschrift: | Markt 15, 23611 Bad Schwartau |
Telefon: | 045120000 |
Fax: | 045120002020 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-schwartau.de |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 04504803560 |
Fax: | 045048039560 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf |
Telefon: | 045149010 |
Fax: | 04514901234 |
E-Mail: | info@stockelsdorf.de |
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 045038070 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
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Zwischen Lübeck und Eutin befindet sich Ahrensbök. 1280 wurde der Ort in Ostholstein gegründet. Ein Besuch der Turmhügelburg Havekost, der Marienkirche aus dem 14. Jahrhundert sowie der Gedenkstätte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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