Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495139 |
Fax: | 04525495239 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
Anschrift: | Lübecker Straße 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788600 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 045037709301 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Anschrift: | Markt 15, 23611 Bad Schwartau |
Telefon: | 045120000 |
Fax: | 045120002020 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-schwartau.de |
Anschrift: | An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel |
Telefon: | 04521793227 |
Fax: | 04521793100 |
E-Mail: | buergerbuero@eutin.de |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 045048030 |
Fax: | 04504803111 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf |
Telefon: | 045149010 |
Fax: | 04514901234 |
E-Mail: | info@stockelsdorf.de |
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Zwischen Lübeck und Eutin befindet sich Ahrensbök. 1280 wurde der Ort in Ostholstein gegründet. Ein Besuch der Turmhügelburg Havekost, der Marienkirche aus dem 14. Jahrhundert sowie der Gedenkstätte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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