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Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743900 |
Fax: | 04522743155 |
E-Mail: | zulassung@kreis-ploen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Teichkoppel 72, 24161 Altenholz |
Telefon: | 04313209792325 |
Fax: | 043132097922 |
E-Mail: | zulassungsbehoerde3@kreis-rd.de |
Anschrift: | Saarbrückenstraße 143, 24114 Kiel |
Telefon: | 0431115 |
Fax: | 04319015000 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rendsburger Straße 109, 24340 Eckernförde |
Telefon: | 04351666760 |
Fax: | 043516667629 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Anschrift: | Großflecken 59, 24534 Neumünster |
Telefon: | 043219420 |
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Am Ufer der Kieler Förde ist die Gemeinde Heikendorf gelegen. Der Ort ist sehr für sein U-Boot-Denkmal bekannt. Ein Besuch des Künstlermuseums ist lohnenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.
Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.
Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.
Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.
Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.
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