Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Tambacher Straße 2, 99887 Georgenthal |
Telefon: | 03625338213 |
Fax: | 03625338102 |
E-Mail: | kasse@vg-asta.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gartenstraße 9, 99894 Friedrichroda |
Telefon: | 03623330107 |
Fax: | 03623330211 |
E-Mail: | stadt@friedrichroda.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf |
Telefon: | 03624330192 |
Fax: | 03624313634 |
E-Mail: | poststelle@ohrdruf.de |
Anschrift: | Markt 1, 99880 Waltershausen |
Telefon: | 03622630163 |
Fax: | 03622630290 |
E-Mail: | gabriele.haude@stadt-waltershausen.de |
Anschrift: | Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz |
Telefon: | 03625234420 |
Fax: | 03625236390 |
E-Mail: | finanzen@tambach-dietharz.de |
Anschrift: | Waltershäuser Straße 16a, 99880 Hörsel |
Telefon: | 03622921015 |
Fax: | 03622921010 |
E-Mail: | koellner@hoersel.de |
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Leinatal, ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Gotha, unweit den Ausläufern des Thüringer Waldes. Die Ortschaft, erstmals Ende des 12. Jahrhunderts urkundlich erwähnt, bietet durch ihre Umgebung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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