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Lohnsteuerhilfe Golmsdorf (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Eisnerstr. 8, 07318 Saalfeld
Telefon:03671614420
Fax:03671614420
E-Mail:joerg.graefe@vlh.de
Anschrift:Stauffenbergstr. 26, 07318 Saalfeld
Telefon:03671643428
E-Mail:dieter.michaelis@vlh.de
Anschrift:Aueweg 4, 07318 Saalfeld
Telefon:0367135144
Fax:03671357254
E-Mail:petra.ruppe@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Platz 10, 07907 Schleiz
Telefon:03663401564
E-Mail:kathrin.mueller@vlh.de
Anschrift:Merseburger Str. 27a, 06246 Bad Lauchstädt
Telefon:03463660961
Fax:03463669711
E-Mail:silke.marggraf@vlh.de
Anschrift:Wurzbacher Str. 2, 07338 Leutenberg
Telefon:03673430115
Fax:03673430114
E-Mail:petra.meinhardt@vlh.de
Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Neue Reihe 32, 06556 Voigtstedt
Telefon:03466324986
Fax:03466324986
E-Mail:klaus.pommnitz@vlh.de
Anschrift:Stedtener Str. 40, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon:03477429841
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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