Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 036634880 |
Fax: | 03663488474 |
E-Mail: | poststelle@lrasok.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 036718230 |
Fax: | 03671823370 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slf.de |
Anschrift: | Am Anger 15, 07743 Jena |
Telefon: | 03641490 |
Fax: | 03641492020 |
E-Mail: | info@jena.de |
Anschrift: | Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170385 |
Fax: | 03669170748 |
E-Mail: | bw@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Gagarinstr. 99/101, 07545 Gera |
Telefon: | 03658383101 |
Fax: | 03658383105 |
E-Mail: | wohngeldbehoerde@gera.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda |
Telefon: | 036445400 |
Fax: | 03644540850 |
E-Mail: | post.landratsamt@wl.thueringen.de |
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Oppurg zählt zu den ältesten Siedlungen des thüringischen Saale-Orla-Kreises. Die Ortschaft wurde 1074 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Ortsprägend ist das Barockschloss. Die Lage des Dorfes ist ideal...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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