Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg |
Telefon: | 03647439421 |
Fax: | 03647439494 |
E-Mail: | info@vg-oppurg.de |
Anschrift: | Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 03663488526 |
Fax: | 03663488496 |
E-Mail: | ordnung@lrasok.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neustädter Straße 1 , 07381 Pößneck |
Telefon: | 036475000 |
Fax: | 03647500100 |
E-Mail: | info@poessneck.de |
Anschrift: | Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 036481850 |
Fax: | 03648185104 |
E-Mail: | info@neustadtanderorla.de |
Anschrift: | Pößnecker Str. 2, 07389 Ranis |
Telefon: | 03647431236 |
Fax: | 03647431233 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-ranis-ziegenrueck.de |
Anschrift: | Markt 10, 07764 Kahla |
Telefon: | 03642477324 |
Fax: | 03642477104 |
E-Mail: | ordnungsamt@kahla.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla |
Telefon: | 03642459135 |
Fax: | 03642459150 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-suedliches-saaletal.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Oppurg zählt zu den ältesten Siedlungen des thüringischen Saale-Orla-Kreises. Die Ortschaft wurde 1074 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Ortsprägend ist das Barockschloss. Die Lage des Dorfes ist ideal...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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