Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 16, 71032 Böblingen |
Telefon: | 070316692241 |
Fax: | 070316699909 |
E-Mail: | stadtkasse@boeblingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bühlstraße 10, 71101 Schönaich |
Telefon: | 0703163937 |
Fax: | 0703163999 |
E-Mail: | info@schoenaich.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen |
Telefon: | 07031940 |
Fax: | 0703194698 |
E-Mail: | stadt@sindelfingen.de |
Anschrift: | Böblinger Straße 5-7, 71088 Holzgerlingen |
Telefon: | 070316808354 |
Fax: | 070316808109 |
E-Mail: | stadt@holzgerlingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch |
Telefon: | 071571290128 |
Fax: | 071571290133 |
E-Mail: | heike.falk@weil-im-schoenbuch.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen |
Telefon: | 07111600631 |
Fax: | 07111600649 |
E-Mail: | info@le-mail.de |
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Böblingen im Landkreis Böblingen liegt ca. 20km südwestlich von Stuttgart am Nordostrand des Oberen Gäus und wurde schon 1100 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Böblingen in die Kernstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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