Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Konrad-Zuse-Straße 90, 71032 Böblingen |
Telefon: | 070316699901 |
Fax: | 070316691479 |
E-Mail: | stadt@boeblingen.de |
Anschrift: | Parkstraße 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316631425 |
Fax: | 070316631918 |
E-Mail: | strassenverkehr_ordnung@lrabb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bühlstraße 10, 71101 Schönaich |
Telefon: | 0703163922 |
Fax: | 0703163999 |
E-Mail: | info@schoenaich.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen |
Telefon: | 07031940 |
Fax: | 0703194213 |
E-Mail: | stadt@sindelfingen.de |
Anschrift: | Böblinger Straße 5-7, 71088 Holzgerlingen |
Telefon: | 070316808162 |
Fax: | 070316808199 |
E-Mail: | stadt@holzgerlingen.de |
Anschrift: | Benzstraße 24, 70771 Leinfelden-Echterdingen |
Telefon: | 07111600827 |
Fax: | 0711160047827 |
E-Mail: | buerger-und-ordnungsamt@le-mail.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch |
Telefon: | 071571290600 |
Fax: | 071571290143 |
E-Mail: | info@weil-im-schoenbuch.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Böblingen im Landkreis Böblingen liegt ca. 20km südwestlich von Stuttgart am Nordostrand des Oberen Gäus und wurde schon 1100 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Böblingen in die Kernstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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