Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 16, 71032 Böblingen |
Telefon: | 070316690 |
Fax: | 07031669205 |
E-Mail: | stadt@boeblingen.de |
Anschrift: | Parkstraße 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316631303 |
Fax: | 0703166391303 |
E-Mail: | soziales@lrabb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bühlstraße 10, 71101 Schönaich |
Telefon: | 070316390 |
Fax: | 0703163999 |
E-Mail: | info@schoenaich.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen |
Telefon: | 07031940 |
Fax: | 0703194206 |
E-Mail: | stadt@sindelfingen.de |
Anschrift: | Böblinger Straße 5-7, 71088 Holzgerlingen |
Telefon: | 070316808163 |
Fax: | 070316808199 |
E-Mail: | stadt@holzgerlingen.de |
Anschrift: | Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen |
Telefon: | 071116000 |
Fax: | 07111600200 |
E-Mail: | amtfuersozialedienste@le-mail.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch |
Telefon: | 071571290150 |
Fax: | 071571290143 |
E-Mail: | info@weil-im-schoenbuch.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Böblingen im Landkreis Böblingen liegt ca. 20km südwestlich von Stuttgart am Nordostrand des Oberen Gäus und wurde schon 1100 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Böblingen in die Kernstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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