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Anschrift: | Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg |
Telefon: | 0708279100 |
Fax: | 07082791065 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neuenbuerg.de |
Anschrift: | Zerrennerstr. 25, 75172 Pforzheim |
Telefon: | 072313089507 |
Fax: | 072313089650 |
E-Mail: | ordnungsamt@enzkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ittersbacher Str. 1, 75334 Straubenhardt |
Telefon: | 0708294850 |
Fax: | 07082948540 |
E-Mail: | info@straubenhardt.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 75217 Birkenfeld |
Telefon: | 07231488624 |
Fax: | 07231488640 |
E-Mail: | gemeinde@birkenfeld-enzkreis.de |
Anschrift: | Lindenstraße 7, 75328 Schömberg |
Telefon: | 0708414127 |
Fax: | 0708414527 |
E-Mail: | gemeinde@schoemberg.de |
Anschrift: | Weinbergstraße 9, 75210 Keltern |
Telefon: | 0723670328 |
Fax: | 0723670335 |
E-Mail: | gemeinde@keltern.de |
Anschrift: | Kernerstraße 11, 75323 Bad Wildbad im Schwarzwald |
Telefon: | 07081930172 |
Fax: | 07081930180 |
E-Mail: | mail@bad-wildbad.de |
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Neuenbürg nahe Pforzheim liegt an der Enz und besteht aus den Stadtteilen Arnbach, Dennach, Neuenbürg, Rotenbach und Waldrennach. Schon 1274 wurde der Ort mit Stadtrechten erstmals urkundlich erwähnt. Zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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