Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 1, 72285 Pfalzgrafenweiler |
Telefon: | 07445851822 |
Fax: | 07445851853 |
E-Mail: | rathaus@pfalzgrafenweiler.de |
Anschrift: | Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 074419205075 |
Fax: | 07441920995075 |
E-Mail: | ov@kreis-fds.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1 + 2, 72280 Dornstetten |
Telefon: | 07443962042 |
Fax: | 07443962049 |
E-Mail: | janine.silva@dornstetten.de |
Anschrift: | Marktplatz 64, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 07441890816 |
Fax: | 07441890839 |
E-Mail: | info@freudenstadt.de |
Anschrift: | Oberdorfstraße 46, 72270 Baiersbronn |
Telefon: | 074428421275 |
Fax: | 074428421400 |
E-Mail: | info@gemeindebaiersbronn.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72213 Altensteig |
Telefon: | 074539461182 |
Fax: | 074539461150 |
E-Mail: | stephanie.rathmann@altensteig.de |
Anschrift: | Marktstraße 27-29, 72202 Nagold |
Telefon: | 07452681250 |
Fax: | 074526815250 |
E-Mail: | info@nagold.de |
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Zwischen Heckengäu und Schwarzwald, in exponierter Lage befindet sich Pfalzgrafenweiler. Die urkundliche Ersterwähnung wird auf das Jahr 1165 datiert. Die Lage am Fernwanderweg Ostweg sowie am...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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