Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stuttgarter Str. 2-4, 72555 Metzingen |
Telefon: | 07123925266 |
Fax: | 07123925210 |
E-Mail: | stadt@metzingen.de |
Anschrift: | Aulberstr. 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802210 |
Fax: | 071214801821 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-reutlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms |
Telefon: | 071237207125 |
Fax: | 07123720733125 |
E-Mail: | anke.beckendorf@dettingen-erms.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72800 Eningen unter Achalm |
Telefon: | 071218921414 |
Fax: | 071218923910 |
E-Mail: | lisa.goller@eningen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 72639 Neuffen |
Telefon: | 070251060 |
Fax: | 07025106293 |
E-Mail: | stadt@neuffen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen |
Telefon: | 07127977123 |
Fax: | 07127977160 |
E-Mail: | info@pliezhausen.de |
Anschrift: | Planstraße 2+9, 72654 Neckartenzlingen |
Telefon: | 0712718010 |
Fax: | 07127180173 |
E-Mail: | rathaus@neckartenzlingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Metzingen im Landkreis Reutlingen liegt am Fuß der Schwäbischen Alb im Ermstal und wurde 1075 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Metzingen in die Kernstadt sowie Glems und Neuhausen an der Erms...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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