Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Aulberstr. 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802210 |
Fax: | 071214801821 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-reutlingen.de |
Anschrift: | Oskar-Kalbfell-Platz 21, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071213032897 |
Fax: | 071213032297 |
E-Mail: | stadt@reutlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stuttgarter Str. 2-4, 72555 Metzingen |
Telefon: | 07123925266 |
Fax: | 07123925210 |
E-Mail: | stadt@metzingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen |
Telefon: | 07127977123 |
Fax: | 07127977160 |
E-Mail: | info@pliezhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72800 Eningen unter Achalm |
Telefon: | 071218921414 |
Fax: | 071218923910 |
E-Mail: | lisa.goller@eningen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 11, 72827 Wannweil |
Telefon: | 07121958526 |
Fax: | 07121958510 |
E-Mail: | info@gemeinde-wannweil.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt |
Telefon: | 07121900523 |
Fax: | 07121900539 |
E-Mail: | info@kirchentellinsfurt.de |
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Reutlingen im gleichnamigen Landkreis liegt rechts der Echaz und wurde 1089/90 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Namhafte Museen wie das Naturkundemuseum Reutlingen, das Städtische Kunstmuseum Spendhaus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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