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Kämmereien im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Elsenztal
2.94 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Heidelberger Straße 34, 69256 Mauer
Telefon:06226922040
Fax:06226922099
E-Mail:rathaus@gemeinde-mauer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 15.30-18.30 Uhr
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Kämmerei Nußloch
6.58 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch
Telefon:06224901120
Fax:06224901119
E-Mail:info@nussloch.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi 8-13 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
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Kämmerei Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch
6.83 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Marktstraße 13, 69168 Wiesloch
Telefon:06222841
Fax:0622284377
E-Mail:info@wiesloch.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr
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Kämmerei Leimen
7.85 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen
Telefon:06224704277
Fax:06224704252
E-Mail:stadt@leimen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8 - 12 Uhr, Di 14.30 - 18.30 Uhr, Do 13:40-17 Uhr
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Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg
8.13 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Wieslocherstraße 21, 69231 Rauenberg
Telefon:0622261944
Fax:0622261949
E-Mail:rathaus@rauenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
(0)
Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd
8.68 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd
Telefon:06223804310
Fax:062238049299
E-Mail:finanzen@neckargemuend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und nach Terminvereinbarung
(0)
Kämmerei Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim
9.64 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim
Telefon:07261404298
Fax:072614044520
E-Mail:dezernat1@sinsheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kämmerei Sandhausen
9.68 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen
Telefon:06224592124
Fax:06224592144
E-Mail:info@sandhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8:30-12:30 Uhr
Di 8:30-12:30 Uhr und 14:30-17 Uhr
Mi 14:30-18 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
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Kämmerei Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt
9.86 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt
Telefon:07263914755
Fax:07263914711
E-Mail:kaemmerer@waibstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr Mo. + Mi. 14.00 - 16.00 Uhr sowie Do. 13.30 -18.00 Uhr
(1)
Kämmerei Walldorf
10.23 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf
Telefon:06227351300
Fax:06227351319
E-Mail:stadt@walldorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Kämmerei Rhein-Neckar-Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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