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Stadtkassen im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kassenverwaltung Schriesheim
19.92 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Friedrichstraße 28-30, 69198 Schriesheim
Telefon:06203602154
Fax:0620360299092
E-Mail:zentrale@schriesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(0)
Gemeindekasse Brühl
20.27 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Hauptstraße 1, 68782 Brühl
Telefon:06202200344
Fax:06202200349
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 und Di, Do 15.00 - 17.30 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Ladenburg
21.56 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg
Telefon:06203700
Fax:0620370250
E-Mail:info@ladenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Hirschberg an der Bergstr.
22.55 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Großsachsener Str. 14, 69493 Hirschberg an der Bergstr.
Telefon:0620159814
Fax:0620159850
E-Mail:info@hirschberg-bergstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7-12 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Ilvesheim
23.48 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Schloßstraße 9, 68549 Ilvesheim
Telefon:062149660207
Fax:062149660650
E-Mail:gemeinde@ilvesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Eberbach
23.57 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach
Telefon:0627187314
Fax:0627187200
E-Mail:stadtkasse@eberbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Do 8-12:30 Uhr
Mi 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Weinheim
26.88 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Obertorstraße 9, 69469 Weinheim
Telefon:0620182239
Fax:0620182503
E-Mail:stadtkasse@weinheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00-12.00 und Do 14.00-18.00 Uhr
(0)
Verwaltungsgemeinschaftskasse Hemsbach
31.87 km von Rhein-Neckar-Kreis
Anschrift:Schloßgasse 41, 69502 Hemsbach
Telefon:0620170758
Fax:062017076650
E-Mail:post@hemsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 und Di 14.00 - 15.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Rhein-Neckar-Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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