Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kalmbachstraße 11, 82431 Kochel am See |
Telefon: | 08851921227 |
Fax: | 08851921255 |
E-Mail: | lutterer@kochel.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 080415050 |
Fax: | 08041505260 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dorf 7 1/3, 83676 Jachenau |
Telefon: | 08043368 |
Fax: | 08043413 |
E-Mail: | gemeinde@jachenau.de |
Anschrift: | Prälatenstr. 7, 83671 Benediktbeuern |
Telefon: | 08857691319 |
Fax: | 08857691313 |
E-Mail: | info@benediktbeuern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt |
Telefon: | 08841671224 |
Fax: | 08841671244 |
E-Mail: | info@ohlstadt.de |
Anschrift: | Hofmark 1, 82392 Habach |
Telefon: | 08847690213 |
Fax: | 08847690210 |
E-Mail: | ordnungsamt@vgem-habach.bayern.de |
Anschrift: | Karlstraße 25, 82377 Penzberg |
Telefon: | 08856813410 |
Fax: | 08856813409 |
E-Mail: | poststelle@penzberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Kochel liegt im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Sehenswert sind die Kirche der Ortschaft und das Franz Marc Museum, das moderne Kunst des 20. Jahrhunderts zeigt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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