Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein |
Telefon: | 0907770946 |
Fax: | 0907770950 |
E-Mail: | verwaltung@syrgenstein.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151114 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 11, 89537 Giengen an der Brenz |
Telefon: | 073229522530 |
Fax: | 073229521105 |
E-Mail: | stadtverwaltung@giengen.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 89561 Dischingen |
Telefon: | 073278123 |
Fax: | 073278143 |
E-Mail: | becker@dischingen.de |
Anschrift: | Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen |
Telefon: | 073249551301 |
Fax: | 07324955291301 |
E-Mail: | j.baamann@herbrechtingen.de |
Anschrift: | Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213273200 |
Fax: | 073213233200 |
E-Mail: | recht.ordnung@heidenheim.de |
Anschrift: | Marienplatz 6, 89426 Wittislingen |
Telefon: | 09076950916 |
Fax: | 09076950999 |
E-Mail: | zentrale@vg-wittislingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Syrgenstein ist eine bayerische Gemeinde im Landkreis Dillingen a.d. Donau. Das kulturelle Leben ist stark durch die örtlichen Vereine geprägt. Syrgenstein grenzt an Baden-Württemberg.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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