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Anschrift: | Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 08421974022 |
Fax: | 08421974050 |
E-Mail: | poststelle@vg.eichstaett.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170258 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg |
Telefon: | 0846594100 |
Fax: | 08465941023 |
E-Mail: | poststelle@markt-kipfenberg.de |
Anschrift: | Kirchweg 12, 85122 Hitzhofen |
Telefon: | 08458398712 |
Fax: | 08458398713 |
E-Mail: | manuela.bonschab@hitzhofen.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 084216001160 |
Fax: | 084216001200 |
E-Mail: | poststelle@eichstaett.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85135 Titting |
Telefon: | 08423992126 |
Fax: | 08423992111 |
E-Mail: | info@titting.de |
Anschrift: | Kipfenberger Str. 4, 85125 Kinding |
Telefon: | 08467840121 |
Fax: | 08467840120 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Walting liegt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und gehört der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft an. Die Gemeinde besteht aus 7 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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