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Anschrift: | Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz |
Telefon: | 0913499690 |
E-Mail: | post@vgdormitz.de |
Anschrift: | Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191860 |
Fax: | 09191863008 |
E-Mail: | ordnungsamt@lra-fo.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Innerer Markt 1, 91077 Neunkirchen am Brand |
Telefon: | 0913470555 |
Fax: | 0913470580 |
E-Mail: | info@neunkirchen-am-brand.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth |
Telefon: | 09115183440 |
Fax: | 091151834439 |
E-Mail: | gemeinde@kalchreuth.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90542 Eckental |
Telefon: | 09126903243 |
Fax: | 09126903222 |
E-Mail: | dominik.uri@eckental.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Zeiß-Platz 1, 91338 Igensdorf |
Telefon: | 09192925265 |
Fax: | 09192925260 |
E-Mail: | stephanie.seeger@igensdorf.de |
Anschrift: | Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth |
Telefon: | 091315069121 |
Fax: | 091315069129 |
E-Mail: | mail@vg-uttenreuth.de |
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Kleinsendelbach ist eine Gemeinde des bayerischen Forchheim-Kreises. Der älteste Ortsteil Kleinsendelbachs wurde bereits 1062 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die St- Heinrich Kirche des Ortes. Die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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