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Anschrift: | Hauptstr. 38, 96358 Teuschnitz |
Telefon: | 092689720 |
Fax: | 0926897226 |
E-Mail: | mail@vgem-teuschnitz.de |
Anschrift: | Güterstraße 18, 96317 Kronach |
Telefon: | 09261678248 |
Fax: | 09261678211 |
E-Mail: | poststelle@lra-kc.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald |
Telefon: | 0926397510 |
Fax: | 09263975129 |
E-Mail: | info@steinbach-am-wald.de |
Anschrift: | Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt |
Telefon: | 092639490 |
Fax: | 0926194940 |
E-Mail: | info@ludwigsstadt.de |
Anschrift: | Kronacher Str. 4, 96365 Nordhalben |
Telefon: | 09267914041 |
Fax: | 09267914049 |
E-Mail: | info@nordhalben.de |
Anschrift: | Leutenberger Str. 10, 07343 Wurzbach |
Telefon: | 03665230411 |
Fax: | 03665230416 |
E-Mail: | stadt-wurzbach@wurzbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 96332 Pressig |
Telefon: | 0926599018 |
Fax: | 0926599028 |
E-Mail: | info@pressig.de |
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Reichenbach ist eine Gemeinde im bayerischen Landkreis Kronach im Naturpark Frankenwald. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte 1190. Die Lage des Ortes in waldreicher Landschaft macht...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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