Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast |
Telefon: | 0925594722 |
Fax: | 0925594750 |
E-Mail: | poststelle@marktleugast.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221707312 |
Fax: | 0922170795312 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kulmbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 7, 95236 Stammbach |
Telefon: | 09256960090 |
Fax: | 092569600930 |
E-Mail: | rathaus@stammbach.de |
Anschrift: | Sessenreuther Str. 2, 95339 Wirsberg |
Telefon: | 0922793212 |
Fax: | 0922793290 |
E-Mail: | poststelle@markt-wirsberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 95355 Presseck |
Telefon: | 09222997012 |
Fax: | 09222997029 |
E-Mail: | poststelle@presseck.de |
Anschrift: | Marktplatz 17, 95509 Marktschorgast |
Telefon: | 09227943011 |
Fax: | 09227943050 |
E-Mail: | poststelle@marktschorgast.de |
Anschrift: | Stadtsteinacher Str. 17, 95369 Untersteinach |
Telefon: | 09225951519 |
Fax: | 09225951530 |
E-Mail: | poststelle@vg-untersteinach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Marktleugast im Landkreis Kulmbach liegt im Regierungsbezirk Oberfranken und ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast. Schon 1329 fand der Ort seine erste urkundliche Erwähnung. Attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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