Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Grüner Markt 1, 91541 Rothenburg ob der Tauber |
Telefon: | 09861404200 |
Fax: | 09861404209 |
E-Mail: | ordnungsamt@rothenburg.de |
Anschrift: | Laiblestr. 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber |
Telefon: | 09861943542 |
Fax: | 09861943594 |
E-Mail: | poststelle@vg-rothenburg.de |
Anschrift: | Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach |
Telefon: | 09814680 |
Fax: | 09814681119 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-ansbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst |
Telefon: | 09868986211 |
Fax: | 09868986233 |
E-Mail: | poststelle@vgsch.de |
Anschrift: | Krailshausener Straße 15, 74575 Schrozberg |
Telefon: | 079357070 |
Fax: | 0793570750 |
E-Mail: | info@schrozberg.de |
Anschrift: | Torstraße 2, 97993 Creglingen |
Telefon: | 0793370116 |
Fax: | 0793370130 |
E-Mail: | info@creglingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim |
Telefon: | 0984330914 |
Fax: | 0984330930 |
E-Mail: | info@burgbernheim.de |
Anschrift: | Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden |
Telefon: | 0795388425 |
Fax: | 0795388444 |
E-Mail: | ZentralerPosteingang@blaufelden.de |
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Rothenburg ob der Tauber im Landkreis Ansbach liegt am Fluss Tauber am Rand des Naturparks Frankenhöhe und war von 1274 bis 1803 Freie Reichsstadt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild, so...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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