Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Stausee 1, 94496 Ortenburg |
Telefon: | 0854216420 |
Fax: | 0854216450 |
E-Mail: | info@ortenburg.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 11, 94542 Haarbach |
Telefon: | 08535960611 |
Fax: | 08535960696 |
E-Mail: | annemarie.weinthaler@gemeinde-haarbach.de |
Anschrift: | Marienplatz 7, 94081 Fürstenzell |
Telefon: | 085028020 |
Fax: | 0850280242 |
E-Mail: | info@fuerstenzell.de |
Anschrift: | Marktplatz 23, 94575 Windorf |
Telefon: | 08541962610 |
Fax: | 08541962696 |
E-Mail: | info@markt-windorf.de |
Anschrift: | Stadtplatz 29, 94474 Vilshofen |
Telefon: | 085412080 |
Fax: | 08541208291 |
E-Mail: | ordnungsamt@vilshofen.de |
Anschrift: | Marktplatz 18, 94501 Aidenbach |
Telefon: | 08543960315 |
Fax: | 08543960330 |
E-Mail: | info@aidenbach.de |
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Ortenburg im Landkreis Passau liegt im sogenannten Klosterwinkel an der Wolfach. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, so das Schloss Ortenburg, das Konfirmanden-Haus und die Wallfahrtskirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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