Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 2, 94164 Sonnen |
Telefon: | 08584961990 |
Fax: | 08584961999 |
E-Mail: | info@gemeinde-sonnen.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg |
Telefon: | 08584961812 |
Fax: | 08584961826 |
E-Mail: | info@breitenberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 94118 Jandelsbrunn |
Telefon: | 0858396000 |
Fax: | 08583960024 |
E-Mail: | info@jandelsbrunn.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg |
Telefon: | 08586300 |
Fax: | 0858630120 |
E-Mail: | stadtinfo@hauzenberg.de |
Anschrift: | Dreisesselstraße 8, 94089 Neureichenau |
Telefon: | 08583960114 |
Fax: | 08583960110 |
E-Mail: | info@neureichenau.de |
Anschrift: | Marktstr. 1, 94110 Wegscheid |
Telefon: | 0859288810 |
Fax: | 0859288840 |
E-Mail: | info@wegscheid.de |
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Die am höchst gelegene Gemeinde im unteren Bayerischen Wald ist Sonnen im Landkreis Passau. Die Ortschaft wurde erstmals zwischen 1130 und 1150 schriftlich erwähnt. Sehenswert ist die aus dem Jahre 1858...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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