Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 10, 94104 Tittling |
Telefon: | 0850440115 |
Fax: | 0850440120 |
E-Mail: | info@vg-tittling.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchenweg 2, 94154 Neukirchen vorm Wald |
Telefon: | 08504915215 |
Fax: | 08504915230 |
E-Mail: | info@neukirchen-vorm-wald.de |
Anschrift: | Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 08504915518 |
Fax: | 08504915530 |
E-Mail: | natalie.frisch@fuerstenstein.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 94116 Hutthurm |
Telefon: | 08505900115 |
Fax: | 08505900116 |
E-Mail: | andrea.wagner@hutthurm.de |
Anschrift: | Passauer Straße 3, 94161 Ruderting |
Telefon: | 08509900513 |
Fax: | 08509900530 |
E-Mail: | info@ruderting.de |
Anschrift: | Unterer Markt 3, 94157 Perlesreut |
Telefon: | 08555961916 |
Fax: | 08555961940 |
E-Mail: | info@perlesreut.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Witzmannsberg liegt im Landkreis Passau im Freistaat Bayern. Die Lage der Ortschaft im Bayerischen Wald lädt zu ausgedehnten Erholungsspaziergängen ein. Sehenswert ist die Bründl-Kapelle...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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