Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 3, 93138 Lappersdorf |
Telefon: | 09418300020 |
Fax: | 09418300099 |
E-Mail: | marktverwaltung@lappersdorf.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93055 Regensburg |
Telefon: | 09414009293 |
Fax: | 09414009493 |
E-Mail: | sicherheit@landratsamt-regensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 30, 93197 Zeitlarn |
Telefon: | 09416969315 |
Fax: | 09416969330 |
E-Mail: | rathaus@zeitlarn.de |
Anschrift: | Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf |
Telefon: | 0940986250 |
Fax: | 09409862525 |
E-Mail: | gemeinde@pettendorf.de |
Anschrift: | Johann-Hösl-Straße 11, 93053 Regensburg |
Telefon: | 094150793200 |
Fax: | 09415072329 |
E-Mail: | ordnungsamt@regensburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 15, 93128 Regenstauf |
Telefon: | 094025090 |
Fax: | 0940250950 |
E-Mail: | markt@regenstauf.de |
Anschrift: | Judenberger Str. 4, 93195 Wolfsegg |
Telefon: | 09409851019 |
Fax: | 09409851020 |
E-Mail: | info@vg-pielenhofen-wolfsegg.de |
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Lappersdorf im Landkreis Regensburg liegt nahe der Mündung des Regen in die Donau in der Region Regensburg. Den Namen trägt Lappersdorf erst seit 1958, vorher hieß der Ort Oppersdorf. Besucht werden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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