Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1,5, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571795128 |
Fax: | 09571795200 |
E-Mail: | rathaus@lichtenfels-city.de |
Anschrift: | Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571180 |
Fax: | 09571181099 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 96247 Michelau in Oberfranken |
Telefon: | 0957197070 |
Fax: | 09571970727 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-michelau.de |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 1, 96237 Ebersdorf |
Telefon: | 09562385209 |
Fax: | 09562385209 |
E-Mail: | kinstlerd@ebersdorf.de |
Anschrift: | Coburger Str. 23, 96271 Grub am Forst |
Telefon: | 09560922013 |
Fax: | 09560922081 |
E-Mail: | thomas.lunz@grub-am-forst.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau |
Telefon: | 09565616623 |
Fax: | 09565616616 |
E-Mail: | info@untersiemau.de |
Anschrift: | Schulstr. 34, 96269 Großheirath |
Telefon: | 0956561510 |
Fax: | 09565615129 |
E-Mail: | gemeinde@grossheirath.de |
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Lichtenfels im gleichnamigen Landkreis legt im Ober-Maintal in Oberfranken und wurde schon 1142 erstmals urkundlich genannt. Bekannt ist Lichtenfels vor allem als Standort eines Innovations-, Technologie-...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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