Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 37, 97450 Arnstein |
Telefon: | 0936380141 |
Fax: | 0936380166 |
E-Mail: | poststelle@arnstein.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537930 |
Fax: | 093537937900 |
E-Mail: | info@lramsp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Kirchberg 16, 97776 Eußenheim |
Telefon: | 09353974710 |
Fax: | 09353974722 |
E-Mail: | gisela.gerstbrein@eussenheim.bayern.de |
Anschrift: | Fährbrücker Str. 5, 97262 Hausen bei Würzburg |
Telefon: | 0936790670 |
Fax: | 09367906720 |
E-Mail: | info@hausen-wzbg.bayern.de |
Anschrift: | Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck |
Telefon: | 097222254 |
Fax: | 097222231 |
E-Mail: | info@werneck.de |
Anschrift: | Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 09353790233 |
Fax: | 09353790299 |
E-Mail: | zabl.sabine@karlstadt.de |
Anschrift: | Kirchstr. 1, 97535 Wasserlosen |
Telefon: | 0972690670 |
Fax: | 09726906729 |
E-Mail: | gemeinde@wasserlosen.de |
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Arnstein im Landkreis Main-Spessart liegt an der Wern, ca. 20 km entfernt von Schweinfurt und erhielt 1333 die Stadtrechte. Das Stadtbild ist geprägt durch die Wallfahrtskirche Maria Sondheim im Stil der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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