Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Taubenbergstr. 33, 83627 Warngau |
Telefon: | 08021901511 |
Fax: | 080218038 |
E-Mail: | gemeinde@warngau.de |
Anschrift: | Rosenheimer Str. 4, 83714 Miesbach |
Telefon: | 080257042431 |
Fax: | 0802570477040 |
E-Mail: | buergerservice@lra-mb.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ignaz-Günther-Str. 5, 83629 Weyarn |
Telefon: | 0802018870 |
Fax: | 08020188720 |
E-Mail: | gemeinde@weyarn.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 83607 Holzkirchen |
Telefon: | 08024642115 |
Fax: | 08024642715 |
E-Mail: | ordnungsamt@holzkirchen.de |
Anschrift: | Pfarrweg 1, 83626 Valley |
Telefon: | 0802447734105 |
Fax: | 0802447734199 |
E-Mail: | info@gemeinde-valley.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83714 Miesbach |
Telefon: | 0802528328 |
Fax: | 0802528356 |
E-Mail: | info@miesbach.de |
Anschrift: | Tegernseer Str. 7, 83666 Waakirchen |
Telefon: | 08021902812 |
Fax: | 08021902832 |
E-Mail: | info@gemeinde-waakirchen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Warngau ist eine Gemeinde im Landkreis Miesbach in Oberbayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 804 nachgewiesen. Sehenswert sind verschiedene Kirchen in Warngau.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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