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Anschrift: | Engelplatz 69, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371404149 |
Fax: | 09371404102 |
E-Mail: | post@miltenberg.de |
Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501354 |
Fax: | 09371501270 |
E-Mail: | info@lra-mil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 97, 63928 Eichenbühl |
Telefon: | 09371972014 |
Fax: | 09371972020 |
E-Mail: | gisela.keyros@eichenbuehl.de |
Anschrift: | Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt |
Telefon: | 09371973833 |
Fax: | 093716500503 |
E-Mail: | poststelle@buergstadt.de |
Anschrift: | Amorbacher Str. 1, 63936 Schneeberg |
Telefon: | 09373973940 |
Fax: | 09373973951 |
E-Mail: | gemeinde@schneeberg-odenwald.de |
Anschrift: | Hauptstr. 59, 63937 Weilbach |
Telefon: | 0937397190 |
Fax: | 09373971910 |
E-Mail: | info@weilbach.de |
Anschrift: | Kellereigasse 1, 63916 Amorbach |
Telefon: | 0937320922 |
Fax: | 0937320933 |
E-Mail: | info@stadt-amorbach.de |
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Miltenberg im gleichnamigen Landkreis gehört seit 1816 zu Bayern und liegt zwischen Spessart und Odenwald am Fränkischen Rotwein Wanderweg. Schon 1237 wurde Miltenberg aber urkundlich erwähnt. Zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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