Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 25, 86697 Oberhausen/Donau |
Telefon: | 08431679423 |
Fax: | 08431679420 |
E-Mail: | info@gemeinde-oberhausen.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 0843157200 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | poststelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karlsplatz A 12, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 0843155322 |
Fax: | 0843155360 |
E-Mail: | stadt@neuburg-donau.de |
Anschrift: | Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 08431671910 |
Fax: | 08431671940 |
E-Mail: | verwaltung@vg-neuburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 86666 Burgheim |
Telefon: | 084329412100 |
Fax: | 084329412119 |
E-Mail: | verwaltung@burgheim.de |
Anschrift: | Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen |
Telefon: | 08435940830 |
Fax: | 08435940815 |
E-Mail: | rosi.schmalbach@ehekirchen.de |
Anschrift: | Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen |
Telefon: | 0843494070 |
Fax: | 08434940744 |
E-Mail: | info@rennertshofen.de |
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Oberhausen liegt im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Die Gemeinde besteht aus 4 Gemarkungen und 8 Ortsteilen. In Oberhausen befinden sich die Reste einer mittelalterlichen Kaiserburg. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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