Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 0916166631 |
Fax: | 0916160793 |
E-Mail: | info@neustadt-aisch.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 09161920 |
Fax: | 09161921060 |
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91456 Diespeck |
Telefon: | 09161888516 |
Fax: | 09161888527 |
E-Mail: | florian.sacher@vg-diespeck.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 91463 Dietersheim |
Telefon: | 091616622212 |
Fax: | 09161662229 |
E-Mail: | info@dietersheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 91472 Ipsheim |
Telefon: | 09846979723 |
Fax: | 09846979717 |
E-Mail: | breideband@ipsheim.de |
Anschrift: | Erlanger Str. 2, 91448 Emskirchen |
Telefon: | 09104829226 |
Fax: | 09104829229 |
E-Mail: | info@emskirchen.de |
Anschrift: | Hugenottenplatz 8, 91489 Wilhelmsdorf |
Telefon: | 09104826290 |
Fax: | 091048262929 |
E-Mail: | info@wilhelmsdorf.de |
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Neustadt an der Aisch liegt im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim. Schon 741 fand der Ort schriftliche Erwähnung. Sehr sehenswert sind das Heimatmuseum sowie die Replik eines Neptunbrunnens...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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