Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck |
Telefon: | 09151735404 |
Fax: | 091517359404 |
E-Mail: | stadt@hersbruck.de |
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz |
Telefon: | 091239500 |
Fax: | 091239508009 |
E-Mail: | info@nuernberger-land.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg |
Telefon: | 0915183830 |
Fax: | 09151838383 |
E-Mail: | info@happurg.de |
Anschrift: | Kirchenstr. 10, 91239 Henfenfeld |
Telefon: | 09151869428 |
Fax: | 09151869424 |
E-Mail: | info@vg-henfenfeld.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 20, 91244 Reichenschwand |
Telefon: | 0915186920 |
Fax: | 09151869233 |
E-Mail: | gemeinde@reichenschwand.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 91224 Pommelsbrunn |
Telefon: | 09154919816 |
Fax: | 09154919822 |
E-Mail: | info@pommelsbrunn.de |
Anschrift: | Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach |
Telefon: | 0915186400 |
Fax: | 09151864040 |
E-Mail: | info@kirchensittenbach.de |
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Hersbruck im Landkreis Nürnberger Land liegt in der Metropolregion Nürnberg an der Mündung des Sittenbachs in die Pegnitz und wurde schopn 976 erstmals urkundlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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