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Anschrift: | Marktplatz 1, 97650 Fladungen |
Telefon: | 09778919135 |
Fax: | 09778919133 |
E-Mail: | peter.weiss@fladungen.de |
Anschrift: | Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale |
Telefon: | 09771940 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 24, 97645 Ostheim vor der Rhön |
Telefon: | 0977791700 |
Fax: | 09777917025 |
E-Mail: | vg@ostheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach |
Telefon: | 0977491910 |
Fax: | 097749191299 |
E-Mail: | rathaus@oberelsbach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt |
Telefon: | 097766080 |
Fax: | 0977660866 |
E-Mail: | mail@vg-mellrichstadt.de |
Anschrift: | Marktgasse 106, 98617 Rhönblick |
Telefon: | 03694323012 |
Fax: | 03694323031 |
E-Mail: | eg.rb@gemeinde-rhoenblick.de |
Anschrift: | Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg |
Telefon: | 0668396010 |
Fax: | 06683960123 |
E-Mail: | info@gemeinde-ehrenberg.de |
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Historiker vermuten, dass dieser Ort bereits um 525 gegründet wurde. Nordheim vor der Rhön ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, wie zum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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