Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Obere Hauptstr. 1, 84381 Johanniskirchen |
Telefon: | 0856496080 |
Fax: | 08564960820 |
E-Mail: | poststelle@johanniskirchen.de |
Anschrift: | Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen |
Telefon: | 08561200 |
Fax: | 0856120130 |
E-Mail: | info@rottal-inn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgstr. 12, 84378 Dietersburg |
Telefon: | 08564960721 |
Fax: | 08564960711 |
E-Mail: | nadine.steinhuber@dietersburg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 33, 84385 Egglham |
Telefon: | 08543601482 |
Fax: | 08543601489 |
E-Mail: | agnes.feierabend@egglham.de |
Anschrift: | Münchsdorfer Str. 27, 94439 Roßbach |
Telefon: | 0854796180 |
Fax: | 08547961820 |
E-Mail: | info@gemeinde-rossbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 18, 94501 Aidenbach |
Telefon: | 08543960315 |
Fax: | 08543960330 |
E-Mail: | info@aidenbach.de |
Anschrift: | Klosterplatz 1, 94501 Aldersbach |
Telefon: | 08543961022 |
Fax: | 08543961030 |
E-Mail: | info@aldersbach.de |
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Die urkundliche Ersterwähnung von Johanneskirchen datiert in das Jahr 1130. Der Ort in der Region Landshut ist wenige Kilometer nördlich von Pfarrkirchen gelegen. Die Kirchen der Ortsteile sowie das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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