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Anschrift: | Bräuanger 1, 83349 Palling |
Telefon: | 08629988210 |
Fax: | 08629988220 |
E-Mail: | gemeinde@palling.bayern.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 83301 Traunreut |
Telefon: | 08669857337 |
Fax: | 08669857100 |
E-Mail: | stadt@traunreut.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 83308 Trostberg |
Telefon: | 08621801140 |
Fax: | 08621801180 |
E-Mail: | info@trostberg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 21, 84558 Kirchweidach |
Telefon: | 08623988622 |
Fax: | 08623988628 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-kirchweidach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 08621984511 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning |
Telefon: | 08683700718 |
Fax: | 08683700730 |
E-Mail: | info@tittmoning.de |
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Palling liegt im Landkreis Traunstein im Freistaat Bayern. Für das Jahr 1048 ist eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes nachweisbar. Sehenswert ist die mit einem 75 m hohen Kirchturm ausgestattete St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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