Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 15938 Golßen |
Telefon: | 035452384316 |
Fax: | 03545238424 |
E-Mail: | amt@unterspreewald.de |
Anschrift: | Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf |
Telefon: | 03367260833 |
Fax: | 03367260829 |
E-Mail: | info@rietz-neuendorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 9, 15755 Teupitz |
Telefon: | 03376668951 |
Fax: | 03376668958 |
E-Mail: | nadine.manke@amt-schenkenlaendchen.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark |
Telefon: | 03370497214 |
Fax: | 03370497259 |
E-Mail: | info@stadt-baruth-mark.de |
Anschrift: | Bergstraße 8a, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03546790 |
Fax: | 03546792560 |
E-Mail: | friedhofsverwaltung@luebben.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 3, 15926 Luckau |
Telefon: | 035443042 |
Fax: | 035442948 |
E-Mail: | stadt@luckau.de |
Anschrift: | Langengrassau Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick |
Telefon: | 03545488162 |
Fax: | 03545488188 |
E-Mail: | kerstin.felix@heideblick.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Rietzneuendorf-Staakow gehört dem Amt Unterspreewald an und umfasst die Ortsteile Rietzneuendorf-Friedrichshof und Staakow. Sehenswert sind unter anderem das barocke Schloss und die Fachwerkkirche von 1703...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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